Verfassungstag – das Grundgesetz hat Geburtstag!

Am 23. Mai begehen wir unseren Verfassungstag im Gedenken an die Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat. Damals wurde die Vorläufigkeit der Verfassung betont, wie Carlo Schmid (SPD), einer der Väter des Grundgesetzes, in einer Rede im 8. September 1948 darstellt.

In dieser Rede bezeichnet der herausragende Politiker und Demokrat Carlo Schmid die Bundesrepublik als „Staatsfragment“, und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung.

…”Was heißt aber Verfassung? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. … Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts Anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.… Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.“

Warum sprechen wir dann aber ab 1990 doch vom Grundgesetz als unserer Verfassung? In den Jahrzehnten nach 1949 hat sich in der Anwendung des Grundgesetzes (GG) als vorläufige Verfassung gezeigt, dass die Väter dieses Gesetzes die negativen Erfahrungen aus der Zeit der Nazis in einer Weise aufgearbeitet haben, die aus der Bundesrepublik letztlich ein stabiles demokratisches Staatswesen machten. Die Garantie der unveräußerlichen Grundrechte in den ersten 20 Artikeln des GG ist ein so starkes Element, dass auch moderne Versionen einer Verfassung, über die dann neu abzustimmen wäre, keinen stärkeren Schutz der Freiheit versprächen.

Die Väter des Grundgesetzes haben wahrhaft visionär gewirkt – heute vor 72 Jahren wurde somit unsere freiheitlich-demokratische Verfassung verkündet und trat einen Tag später in Kraft.

Grundgesetz, Verfassungstag


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