Das Federführende Amt ist Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Förderung aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Es ist zentraler Ansprechpartner vor Ort einerseits für das Bundesministerium bzw. die Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und andererseits Anlaufstelle und Partner für die einzurichtende Koordinierungs- und Fachstelle. Das Federführende Amt ist insbesondere zuständig für:
- die rechtsverbindliche Antragstellung für die „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm sowie für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis)
- die rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“, einschließlich der Organisation, Berufung bzw. Bereitstellung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses;
- für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte einschließlich der rechtsverbindlichen Mittelanforderung bei der Regiestelle und der Bereitstellung von Informationen über die jeweiligen Einzelmaßnahmen;
- für die administrativ-technische Beratung von Trägern von Projekten und Einzelmaßnahmen.